Der Eid des Hippokrates

Zitate aus dem Eid des Hippokrates: Erinnerungen aus einer vergangenen Zeit, bevor Angst, Hass und Spaltung die Herzen der Menschen vergiftete und es dunkel wurde in der Welt.

Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem Unrecht […]

Welche Häuser ich betreten werde, ich will zu Nutz und Frommen der Kranken eintreten, mich enthalten jedes willkürlichen Unrechtes und jeder anderen Schädigung […]

Wenn ich nun diesen Eid erfülle und nicht verletze, möge mir im Leben und in der Kunst Erfolg zuteil werden und Ruhm bei allen Menschen bis in ewige Zeiten; wenn ich ihn übertrete und meineidig werde, das Gegenteil.

Eine modernere rechtliche Wertung ist der Nürnberger Kodex von 1947, in dem es über “zulässige medizinische Versuche” heißt:

Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen;

Aktuelle Bilder aus Argentinien:

 

Nach Angaben der Quelle, die als glaubwürdig einzustufen ist, werden hier Zwangsimpfungen an Menschen vorgenommen. Es werden inzwischen also (potentiell tötliche) medizinische Eingriffe gegen den erklärten Willen von Menschen durchgeführt. Der Mann im Video hat sich vor seinen Verfolgern offenbar auf das Dach eines Hauses geflüchtet, wo er schließlich von diesen überwältigt wird.

Nachdem in Freiburg bereits auf elektronischen Fahrplantafeln für Impfungen geworben wird, erreichen uns aus unserem Netzwerk Meldungen auch über verstärkte “Impfwerbung” per Flyer wie diesen:

 

Im Hinblick auf das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG) muss man solche privaten Aktionen kritisch bewerten: Gemäß § 4 Absatz 4 Arzneimittelgesetz (AMG) sind auch Impfstoffe Arzneimittel:

(4) Impfstoffe sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1, die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten und die dazu bestimmt sind, bei Mensch oder Tier zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden […]

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nach Heilmittelwerbegesetz (HWG) außerhalb von Fachkreisen nicht geworben werden. Eine solche sog. “Laienwerbung” (z.B. auch durch Flyer per Postwurf) verbietet § 10 Absatz 1 Heilmittelwerbegesetz (HWG):

(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden.

Wenn sich niemand von uns an Fernsehspots und Postwurf für Tetanus-Impfungen oder günstige Brustvergrößerungen erinnern kann, dann hat das einen einfachen Grund: Solche Werbung ist gesetzlich verboten. Aber selbst wenn derartige Werbung erlaubt wäre: Streng genommen wirbt der beispielhafte Flyer sowohl für einen medizinischen Eingriff als auch für ein medizinisches Produkt. Und hierzu fehlen dann auch noch die Pflichtangaben gemäß § 4 Absatz 1 HWG – insbesondere zu Gegenanzeigen und Nebenwirkungen.

Nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus ethischen Gründen, hat im Interesse des Patienten vor einem medizinischen Eingriff immer eine umfassende ärztliche Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen zu erfolgen. Die medizinische Ethik scheint “mit Corona” auch hier der Vergangenheit anzugehören: Politiker bewerben medizinische Eingriffe in Talkshows, Plakate im öffentlichen Raum lobpreisen die Arzneimittel oder werben mit glücklichen Promis für die Impferfahrung (die sich selbst diese Erfahrung aber oft nicht gönnen wollten).

Noch Fragen? Quelle: “Arbeitsmedizinisches Zentrum Bensheim”

Um zumindest fragwürdiges Werbematerial nicht länger im eigenen Briefkasten zu finden, genügt in der Regel die Aufschrift “Keine Werbung”. Dadurch erhält man allerdings auch keine Werbeprospekte mehr. Falls diese erwünscht sind, kann empfohlen werden statt dessen “Keine Impfwerbung” anzubringen.

Nach derzeitigem Stand lohnen bezüglich der Risiken und Nebenwirkungen insbesondere folgende Hinweise:

  • Alle Impfstoffe besitzen eine bedingte Zulassung.
  • Die Hersteller der Impfstoffe haben sich vertraglich eine umfassende Haftungsfreistellung gewähren lassen. Bei Impfschäden oder Todesfällen in Folge der Impfung können diese nicht belangt werden. Um Ansprüche gegen Impfärzte oder staatliche Stellen geltend machen zu können, müßte ein Impfschaden konkret nachgewiesen werden, was sich in der Praxis als schwierig herausstellen kann.
  • Es sollte immer eine persönliche Nutzen-/Risikobewertung durchgeführt werden.
  • Für Kinder besteht durch eine Erkrankung keine statistisch relevante Gefahr. Es besteht auch keine generelle Empfehlung durch die Ständige Impfkommission (STIKO) Kinder zu impfen.
  • Schäden, Todesfälle sowie entsprechende Verdachtsfälle aufgrund der Impfung werden durch die Datenbanken der EMA (europäische Arzneimittelbehörde), des CDC (centers for disease control and prevention) und des Paul-Ehrlich-Instituts erfaßt und können dort eingesehen werden. Es besteht allerdings keine Pflicht (vermutete) Impfschäden dort auch zu melden.
  • Die Langzeitwirkungen aller Impfstoffe sind noch unbekannt.
  • Bekannt gewordene Impfschäden wie Thrombosen oder Herzmuskelentzündungen sind lebensbedrohlich und können tödlich verlaufen.
  • Die Hersteller informieren über bekannte Nebenwirkungen. Es ist zu empfehlen diese Informationen in die persönliche Nutzen-/Risikobewertung einzubeziehen.

Update: Die geistigen Verstöße gegen den Nürnberger Kodex sind im Mainstream inzwischen an der Tagesordnung. Die Ideen werden von den Protagonisten ganz offen ausgesprochen und kritikfrei durch die Medien kommuniziert:

Quelle: blick.ch