Mehr Demokratie statt neuer Regime

Eine Zäsur in der Geschichte der außerparlamentarischen Opposition war eine Veranstaltung mit Peter Fitzek, dem selbsternannten “König von Deuschland” im Jahr 2020. Zu diesem Treffen im “Königreich Deutschland” hatte Michael Ballweg verschiedene Köpfe der Opposition eingeladen – welche über die Art des Treffens bis zum Schluss allerdings im Unklaren gelassen wurden. Die Aktion führte bei den Beteiligten zu Unverständnis und Kritik – der Schaden entstand verständlicherweise vor allem medial und in der Außenwirkung.

Fitzek bei seiner “Krönungszeremonie”

Spätestens ab diesem Zeitpunkt war klar, dass Demokraten in der außerparlamentarischen Opposition auch mit Ideologien konfrontiert sein würden, welche die Umstände in ihrem Interesse zu nutzen versuchen. Die Ideologie des “Königreichs Deutschlands” beispielsweise ist bei eingehender Analyse keine “harmlose Spinnerei”: Sie besitzt einen anti-demokratischen Kern und autoritäre Aspekte. Dies veranschaulicht ein Text der sog. “Gemeinwohlkasse”, die mit dem “Königreich Deutschland” in Verbindung steht:

Quelle: gemeinwohlkasse.org

In diesem wird u.a. erklärt, Demokratie sei “wider die Natur” und ohne dauerhaften Bestand. Als anzustrebende Staatsform wird eine Monarchie beworben – offenbar mit absoluter Macht in den Händen eines Königs.

Demokratie: Ein lästiger Zeitdieb der schnelle Entscheidungsfindung verunmöglicht

Die Ideologie des “Königreichs Deutschland” vereint dieses anti-demokratische Weltbild auch mit Geschichtsrevisionismus (z.B. die Wiederherstellung alter Grenzen des Deutschen Reiches):

Herstellung der Grenzen von 1937 oder 1914: Krieg mit unseren Nachbarn?

Es ist naheliegend, dass solche Ideologie nutzbar ist, um Proteste zu diskreditieren und auch im Sinne von “gesteuerter Opposition” okkupiert werden kann, um echter Opposition zu schaden. Es liegt im Eigeninteresse solche Ideologie als Bestandteil des Problems und nicht als temporäre Unterstützung bei dessen Lösung zu sehen.

Mehr Demokratie statt neuer Regime

Für Demokraten sind solche Ideologien keine Partner: Die Idee eines “Königreichs” ist mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung unvereinbar. Sie steht in direktem Widerspruch zu zwei Grundwerten: Freiheit und Demokratie. Die Überzeugung Demokratie sei “wider die Natur” muss man in Demut vor der Geschichte der Menschheit bewerten: Jedes führerzentrische System ist früher oder später gescheitert. Verblendung, Dekadenz und Größenwahn der Oberen in der Hierarchie brachten solche Systeme zuverlässig zu Fall. Bis zum Zusammenbruch waren meist unzählige Menschenleben der Preis. Derartige Systeme stehen daher auch im Widerspruch zu einem dritten Grundwert: Frieden.

Für Demokraten kann sich nur ein Schluss ergeben: Es steht Einzelnen nicht zu über andere Menschen zu herrschen und schon gar nicht als König. Kritik muss mangelnder und fehlender Demokratie gelten. Alle Demokraten sind insbesondere aufgerufen, die Grund- und Menschenrechte in ihrer Schutzfunktion wiederherzustellen, welche unter dem Vorwand “Corona” durch die Regierungen geschliffen und abgebaut wurden. Selbsternannte Könige sind dazu nicht notwendig. Das scheint nur fair, denn wenn dem König sein Reich, die “Schöpfung des Obersten Souveräns”, Zitat “ohne sein Werk, Tun und Gottes Hilfe nie existieren würde”, wozu braucht er dann ein Volk?

Selbstkritisch muss man für “den Widerstand” sagen: Viele tun Richtiges, aber manche wenige tun auch Richtiges aus falschen Gründen. Nicht jeder der sich gegen eine Regierung engagiert, die menschenfeindliche Gesetze erläßt und den Abbau von Grundrechten vorantreibt, muss selbst ein überzeugter Demokrat sein: Manche möchten einen Despoten nur stürzen um selbst neuer Despot zu werden. Als außerparlamentarische Opposition ist es Aufgabe und Verpflichtung zugleich den Feinden echter Demokratie überall entgegen zu treten – nicht nur solchen in Ämtern und Regierungen, sondern auch solchen, die sich in die eigenen Reihen schleichen.

Verwirrung als Strategie

Schon ein Sprichwort besagt: “Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften”. Verwirrung in gegnerischen Reihen stiften ist eine Strategie zur Zersetzung von Widersachern, die von eigener Propaganda nicht bekehrt werden können. Jeder Demokrat sollte sich darüber im Klaren sein und eine kritische Rationalität bewahren, um nicht erfolgreich mit dieser Strategie bekämpft werden zu können. Mit dieser kritischen Rationalität muss man auch das Umfeld vom “Königreich Deutschland” beleuchten.

Nur eine Firma?

Verbreitet scheint im Umfeld der Gruppierung die Überzeugung, dass die Bundesrepublik Deutschland eine Firma (“GmbH”) sei, welche gewissermaßen das Staatsgebiet des Deutschen Reiches verwalte. Die Menschen seien darin Angestellte (“Personal”), was auch der Grund sei, warum “Personalausweise” so genannt würden. Das Deutsche Reich existiere zwar fort, sei aber handlungsunfähig. Es scheint diverse Ansätze zu geben, wie sich die Menschen aus ihrer Lage zu befreien hätten. Verbreitet scheint, dass man sich ein Staatsangehörigkeitsnachweis ausstellen lassen müsse (interessanterweise bei den Ämtern besagter “Firma”). In manchen Strömungen scheint aber auch der Vatikan involviert, wo man eine “Lebenderklärung” abzugeben habe und der eigene Stammbaum zu belegen sei.

Die Behauptungen werden in der Regel durch eigenwillige Auslegungen von Gesetzestexten, Gerichtsurteilen oder dem Völkerrecht begründet. Exemplarisch dafür steht die Behauptung, dass alte Grenzen des Deutschen Reiches (1937 oder 1914) fortbestünden, weil das Deutsche Reich noch existiere. Gestützt wird dies unter anderem auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), welches als völkerrechtliche Bewertung wiederholt feststellte, dass die Bundesrepublik Deutschland (BRD) als Staat identisch mit dem Deutschen Reich ist (u.a. BVerfGE 36, 1). Interessant ist zunächst, dass sich die Ideologie auch auf Entitäten der “Firma” beruft, wenn dies für die Begründung eigener Überzeugungen hilfreich erscheint (wie in diesem Beispiel auf das BVerfG).

Artikel 123 GG: Fortgeltung von altem Recht

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts existieren tatsächlich. Interessanterweise widerlegen sie bei eingehender Prüfung eine andere Theorie der Ideologie, nämlich dass die BRD eine “Firma” sei. Denn das BVerfG wertet in seiner Entscheidung und mit der Feststellung, dass die BRD und das Deutsche Reich als Staat identisch sind, die BRD als Subjekt des Völkerrechts. In Bezug auf alte Grenzen des Deutschen Reiches bzw. das Staatsgebiet zeigt sich das “eigenwillige Verständnis” bzw. Unverständnis völkerrechtlicher Begriffe in der Ideologie:

Ein Staat als abstraktes Subjekt schließt völkerrechtliche Verträge. Er konkretisiert sich durch sein Staatsgebiet, Staatsvolk und die Staatsmacht (welche u.a. die Regierung beinhaltet). Es stellte sich nach Kriegsende für das Bundesverfassungsgericht und die Bundesrepublik Deutschland die Frage, wie mit völkerrechtlichen Verträgen umzugehen sei, die vor Kriegsbeginn geschlossen wurden (Artikel 123 GG). Wäre die Bundesrepublik Deutschland als Staat nicht identisch zum Deutschen Reich, also wäre z.B. das Deutsche Reich als Staat untergegangen und ein neuer Staat entstanden, dann hätten solche Verträge keine Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland gehabt. Das Bundesverfassungsgericht kam bei dieser Frage aber zu der Auffassung, dass die alten Verträge fortbestehen, da der Vertragspartner “Deutsches Reich” und die “Bundesrepublik Deutschland” als identisch anzusehen seien. Vereinfacht gesagt ist nach dieser Auslegung bei Kriegsende also nur die Staatsmacht (die NS-Diktatur) zusammengebrochen, nicht jedoch der Staat als abstraktes Subjekt des Völkerrechts.

Beispiel für alte und bis heute gültige Verträge: Das Reichskonkordat von 1933

Dass das Deutsche Reich und die BRD als Staat identisch sind, wertet die Ideologie offenbar dahingehend, dass dies auch für das Staatsgebiet gelten müsse. In Bezug auf das Staatsgebiet erklärte aber ebenfalls das BVerfG, dass das Deutsche Reich und die BRD nur “teilidentisch” sind. Insbesondere muss zwischen den Begriffen Staat und Staatsgebiet differenziert werden – was die Ideologie in diesem Beispiel natürlich vermeidet.

Deutsch-polnische Grenze und die Wiedervereinigung

Bis zur Wiedervereinigung gab es in Bezug auf die Grenzen eines vereinten Deutschlands tatsächlich offene und komplizierte Fragen – insbesondere bezüglich der Grenze zu Polen. Auch diese komplizierten Umstände werden von der Ideologie für eigenwillige Umdeutungen genutzt.

Internes Dokument BRD von 1974 zum Warschauer Vertrag (Quelle)

Die DDR erkannte bereits 1950 mit dem Görlitzer Vertrag die Oder-Neisse-Grenze als Staatsgrenze zu Polen an. Eine defakto Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze durch die BRD folgte 1970-1972 mit dem Warschauer Vertrag. Dieser konnte noch keine endgültige Anerkennung bedeuten, da dies die damals bestehenden Rechte der alliierten Siegermächte übergangen hätte. Es kam erschwerend hinzu, dass die BRD die Wiedervereinigung Deutschlands als verfassungsmäßig gegebenen Auftrag verstand, aber Verträge für ein zukünftiges wiedervereinigtes Deutschland “alleine” nicht eingehen konnte. Mit der Wiedervereinigung rückte die Thematik erneut in den Fokus: Eine Wiedervereinigung durch Beitritt der DDR zur BRD stand dabei im Raum. Eine Bedingung der Alliierten für die Zustimmung zu einer Wiedervereinigung stellte die Anerkennung der Oder-Neisse-Grenze mit Polen durch das zukünftige wiedervereinigte Deutschland dar, was mit dem Warschauer Vertrag durch die BRD bis dahin ja nur defakto geschehen war. Im sog. 2+4 Vertrag von 1990, der die Wiedervereinigung Deutschlands besiegelte, wurde zunächst eine entsprechende Verpflichtung aufgenommen (Artikel 1 Absatz 2):

“2+4 Vertrag” bzgl. der deutsch-polnischen Grenze (Quelle)

Da erst nach Inkrafttreten des 2+4 Vertrages ein vereintes Deutschland bestanden hätte, das einen solchen Vertrag mit Polen hätte eingehen können (und Polen selbst auch keine Partei des 2+4 Vertrags gewesen war), konnte zu diesem Zeitpunkt zunächst nur diese Verpflichtung erklärt werden. Dieser folgend wurde aber wenige Monate später der bilaterale Vertrag mit Polen (Deutsch-polnischen Grenzvertrag) geschlossen. In diesem erkannte das nunmehr wiedervereinte Deutschland die Oder-Neisse-Grenze als Staatsgrenze zu Polen endgültig an.

Im Zuge der Wiedervereinigung erfolgte auch die Änderung der Präambel des Grundgesetzes. Sein historischer Wortlaut vor 1990 schloss noch mit den Worten: “Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden”. Diese Präambel wurde auf den folgenden und heute gültigen Wortlaut geändert:

Präambel des Grundgesetzes im Wortlaut nach der Wiedervereinigung

Artikel 146 GG

Die Überzeugung, dass Deutschland in Wahrheit eine Firma sei, wird im Umfeld der Ideologie auch durch Artikel 146 GG genährt. Dieser soll belegen, dass Deutschland über keine Verfassung verfüge. Hierin erklärt sich auch das wiederkehrende Bedürfnis “verfassungsgebende Versammlungen” abzuhalten (die interessanterweise aber beim Bundespräsidenten angemeldet werden, also einem Organ der “Firma”).

Artikel 146 GG

Die Geschichte hinter Artikel 146 GG ist vergleichsweise unspektakulär: Die Wiedervereinigung Deutschlands war als Auftrag in der Präambel des Grundgesetzes verewigt. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes konnten aber nicht vorausahnen, wie denn eine Wiedervereinigung Deutschlands konkret ablaufen würde. Man sah das geteilte Deutschland aber als vorübergehend an und wollte diesem Charakter im Grundgesetz mit Artikel 146 Rechnung tragen. Dr. Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes, erklärte die diesbezügliche Motivation:

Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

Offenbar schien man überzeugt, dass eine Wiedervereinigung von beiden Seiten geplant und in geordneten Schritten ablaufen könnte, an deren Ende eine neue gemeinsame Verfassung ausgearbeitet werden würde. Ein solches Prozedere hat sich mit dem teils chaotischen Ablauf der Ereignisse im Jahr 1990 aber nicht realisiert. Artikel 146 GG öffnete einen möglichen und vorgezeichneten Weg zu einer Wiedervereinigung – ohne diesen Weg aber zu erzwingen und andere Wege auszuschließen. Das Interesse der Ideologie für Artikel 146 GG kann leider auch dadurch erklärbar sein, dass er gewissermaßen einen “legalen Weg” darstellt das Grundgesetz zu ersetzen.