Zensur im 21. Jahrhundert

In Retrospektive scheint Zensur in vergangenen Zeiten plump und ungelenk gewesen zu sein. Doch man darf davon ausgehen, dass die Wirkung der Zensur auf ihre Zeitgenossen genau die gleiche war wie heute. Die Technik hat sich mit der Zeit weiterentwickelt, grundlegende Prinzipien nicht.

“Neue Medien” im Dritten Reich

Die Wirkung von Zensur spielt sich vor allem in den Köpfen ab: Anhand der zugänglichen Eindrücke und Informationen bilden Menschen ihre Überzeugungen. Wer ist gut, wer ist böse – das entscheiden Erfahrungen und Eindrücke. Das eigentliche Ziel von Zensur ist die Manipulation unserer Überzeugungen. Dies geht aber nur indirekt: Erlangt man Kontrolle über Erfahrungen und Eindrücke eines Menschen, also zum Beispiel was wir lesen, sehen, hören und sogar was der Nachbar erzählt (der natürlich genau das gleiche liest, sieht und hört), dann ist es nur noch eine Frage der Zeit (und des Geschickes des Zensors) bis darüber auch die Überzeugungen der Menschen manipulierbar werden.

Früher bestimmten Staatsfunk und große Verlagshäuser was wir lesen, sehen und hören – und das tun sie zum Teil auch heute noch. Die Entwicklung des Internet markierte aber auch für die Medienlandschaft eine Zeitenwende. Jeder kann heute auf vielen Wegen im Internet seine eigene Meinung verbreiten und damit selbst zum “kleinen Redakteur” werden. Insofern ist das Angebot an Information pluralistischer geworden. Für einen Zensor sind große Spieler leichte Beute – das Internet als solches ist hingegen ein vergleichsweise komplexes Ziel. Leider stellt es keine unlösbare Herausforderung dar, was die schmerzhaften Erfahrungen der letzten Jahre zeigen. Mit den Twitter-Files von Elon Musk (die “Akte Twitter“) ist klar, dass Zensur längst auch im Internet angekommen ist.

Das Internet startete als System zum Austausch von Daten zwischen einigen Forschungseinrichtungen, wuchs aber schnell zu einem Dschungel aus Informationen für Jedermann, der ohne Suchfunktion kaum zu erfassen war. Dies war die Geburt von Yahoo und später Google. Heute ist Google ein Suchmaschinen-Gigant der für viele Internet-Nutzer synonym für die Suche im Internet steht. Was mit Google nicht gefunden werden kann, existiert zwar irgendwo im großen Dschungel, wird aber von praktisch niemandem mehr zur Kenntnis genommen.

In einem aktuellen Urteil (C-460/20) entschied der EuGH am 8. Dezember 2022, dass Suchmaschinen wie Google unter bestimmten Umständen gezwungen sein sollen, Links aus ihrer Suche zu entfernen. Im vorliegenden Fall wollte der Kläger den Link auf eine US-Internetseite aus der Google Suche entfernt sehen, auf der falsche und rufschädigende Informationen über ihn verbreitet wurden. Dieses Urteil klingt zunächst nach einer guten Nachricht, denn z.B. anonyme “Rufmordpranger” wie PSIRAM sind auf direktem gerichtlichen Wege kaum angreifbar. Allerdings hat das Urteil eine Schattenseite: Das Gericht war der Überzeugung, dass hierzu kein gerichtliches Urteil von nöten sei, sondern, dass die Löschung durch die Suchmaschine selbst durchzuführen wäre, sobald “Beweise” vorlägen, dass verlinkte Inhalte “falsch” seien.

Die nebenwirkungsfreie Impfung ist da (Quelle: Twitter/Karl Lauterbach)

Nur wer entscheidet was “falsch” und was “richtig” ist? In der jüngsten Vergangenheit stellten sich angeblich richtige Informationen staatlicher Stellen und Akteure in Retrospektive fast schon zuverlässig als falsch heraus. Nur ein Beispiel dafür ist die durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (stellvertretend für das BMG) als “nebenwirkungsfrei” beworbene Covid-Impfung.

Eine von 5000 Personen von schwerer Nebenwirkung nach Covid19-Impfung betroffen (Quelle: Twitter/BMG)

Bislang mußte im Einzelfall ein Gericht entscheiden, ob etwas falsch oder richtig ist – nun sollen private Akteure wie Unternehmen zum zwangsverpflichteten Wächter der Wahrheit werden. Eine solche Verpflichtung ist geradezu existenzbedrohend für unzensierte Information: Falsche Informationen von Authoritäten wie staatlichen Akteuren und finanziell mächtigen Playern wären dann plötzlich ein möglicher “Beweis” um eine Suchmaschine zu zwingen, im Grunde richtige Informationen für alle ihre Nutzer unauffindbar zu machen. Bislang manipulierten große Suchmaschinen die Suchergebnisse zwar auch, aber auf (mehr oder minder) freiwilliger Basis. Andere Suchmaschinen hingegen entzogen sich dem und lieferten ungefärbte Ergebnisse. Im Grunde entsteht durch diese Verpflichtung nun ein ebenso perfides wie komplexes Konstrukt zur Kontrolle von Information.

Auch private Akteure stehen parat, um in das Geschäft mit der “Wahrheit” einzusteigen. Sogenannte “Faktenchecker”, im Grunde gewöhnliche Medienangebote mit Wahrheitsanspruch, schossen die letzten Jahre wie Pilze aus dem Boden. Dahinter stehen oft große Player wie z.B. das Poynter Institute, das selbst von Unternehmen und Stiftungen einflussreicher Philantropen wie Gates, Zuckerberg oder Pierre Omidyar finanziert wird. Ein glückliches Händchen mit der Wahrheit hatten diese “Faktenchecker” nicht. In der Praxis waren sie lediglich Echo-Kammern für Narrative der Regierung. Von “ZeroCovid” bis zum “solidarischen Lockdown” – kaum ein Unsinn, der nicht durch Faktenchecker zur Wahrheit erhoben wurde.

Orwell läßt grüßen: Harter Lockdown = Mehr Freiheit (Quelle: “Volksverpetzer”)

Es würde eine Art öffentlich-private Partnerschaft für Zensur entstehen, wenn mit derartigen “Beweisen” die Entfernung von Links auf gegenteilige Informationen von Suchmaschinen verlangt werden könne. Und genau dieses verhängnisvolle Tor eröffnet nun das Urteil des EuGH.

Verschwindet der Link aus der Suchmaschine, verschwindet zwar nicht der eigentliche Inhalt aus dem Internet, aber derart unauffindbar gemacht, wird ihn kaum jemand zur Kenntnis nehmen. Bei unliebsamen Medien mit Reichweite scheinen zensuraffine Akteure allerdings auch mal direkter Hand anzulegen. So staunte man beim freien Sender Auf1.tv nicht schlecht, plötzlich mit einer Klage der ARD konfrontiert zu sein. Mit dieser Klage, finanziert aus den Zwangsgebühren der Beitragszahler, begehrt die ARD scheinbar unter Vorwänden die Einstellung des Sendebetriebs von Auf1. Gegen andere unliebsame Medien geht man auch mal politisch vor – mit fragwürdiger Rechtsgrundlage wurde RT innerhalb der EU gleich ganz blockiert. Das gleiche Schicksal drohte EU-Kommissar Thierry Breton auch Twitter an, sofern es nicht zur alten Zensur-Praxis zurückkehre.

Während es früher vor allem hierarchischen Informationsfluss von einer zentralen Stelle (z.B. dem Studio eines Radiosenders) zu vielen Konsumenten gab, gibt es heute auch direkte Kommunikation zwischen den Nutzern. Dies stellt für Zensoren eine neue Herausforderung dar, da die Quellen der Information (die Nutzer selbst) nicht unter eigene Kontrolle gebracht werden können. Diese “Peer-To-Peer” Kommunikation steht daher im Fadenkreuz der Zensoren mittels Überwachung: Bereits im Mai 2022 wurde ein Gesetzentwurf der EU-Kommission zur Chatkontrolle öffentlich: Unter einem Vorwand soll zunächst jede direkte digitale Kommunikation zwischen Nutzern über Instant Messenger überwachbar werden.